Allgemeine Geschäftsbedingungen

TAHO GmbH, Kolumbanstrasse 76, 9008 St. Gallen

Allgemeines

  • Die nachstehenden Bedingun­gen sind ein integrierter Be­stand­teil der Offerte, der Bestellung, der Lieferung und der Auf­tragsbestä­ti­gung.
  • Für alle vorliegenden und künf­tigen Angebote und Lieferun­gen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Be­stel­lung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als ak­zep­tiert. Abweichungen und be­sondere Vereinbarungen mit Aus­sen­dienstmitarbeitern oder Vertretern von TAHO GmbH haben nur Gül­tig­keit, wenn sie schriftlich rechtsgültig bestätigt oder wenn der Auf­trag still­schwei­gend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird.
  • Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende An­zeige an den Kunden jederzeit ab­geändert oder widerrufen werden.
  • Der Liefervertrag für Anlagen gilt als abgeschlossen, wenn TAHO GmbH nach Eingang einer Be­stellung ihre Annahme inkl. Pläne schrift­lich bestätigt hat. Sofern darin keine speziellen Be­dingungen enthal­ten sind, gelten als Ergänzung auch die Bedin­gun­gen der SIA-Norm 118 «allg. Be­dingungen für Bauarbeiten».

Offertstellung und technische Unterlagen

  • Alle unsere Offerten, schrift­lich, telefonisch oder mündlich, ver­stehen sich freibleibend, falls nicht anders schriftlich verein­bart. Wir bemühen uns, die angebote­nen Preise, Mengen, Qua­li­täten und Lie­ferfristen einzuhalten.
  • Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Ab­bil­dungen, Schemas und dergleichen, sind nur annähernd mass­ge­bend; TAHO GmbH behält sich die ihr notwendig schei­nenden Ände­rungen vor.
  • Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigen­tum von KÄRCHER AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Drit­ten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur An­fer­ti­gung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dür­fen aus­schliesslich für die Wartung und die Bedienung be­nutzt wer­den, so­weit sie von TAHO GmbH entspre­chend gekenn­zeichnet wor­den sind.
  • Technische Unterlagen zu An­geboten, die nicht zu einer Be­stel­lung führen, sind umgehend zurückzugeben und dürfen un­ter kei­nem Titel weder direkt noch in­direkt weiter verwendet wer­den.

Umfang der Lieferung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung resp. die Auftragsbestätigung mass­gebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

Vorschriften am Bestimmungsort

Der Besteller hat TAHO GmbH auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Aus­führung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krank­heits- und Unfallverhü­tung bezie­hen.

Preis

  • Die Preise verstehen sich für die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein, in frei ver­fügba­ren Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämt­liche Ne­benkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Ein­fuhr- und andere Be­willi­gungen sowie Beurkundun­gen, gehen zu La­sten des Bestellers. Obige Daten sind ver­bindlich, so­fern für einzel­ne Aufträge nicht speziell schriftliche Verein­barungen getroffen wur­den.
  • Versand- und Verpackungskosten: Portofrei ab einem Bestellwert von über 100 CHF. Bei einem tieferen Bestellwert beträgt das Porto 15 CHF pro Bestellung. Dies gilt bei Bestellungen im Webshop.
  • TAHO GmbH behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwi­schen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsgemäs­sen Ab­lie­ferung die Lohnansätze, die Materialpreise oder Ab­gaben und Wech­selkurse ändern. Diese Preisanpassung erfolgt entspre­chend der zur Zeit gültigen Gleitpreisformel des VSM (Verein Schweizerischer Ma­schinen-Industrieller).
  • Erfolgt die Montage durch TAHO GmbH, ist der Kunde verpflich­tet, dass vor Montagebeginn alle bauseitigen Arbeiten ausge­führt sind und die Zufahrt gewährleistet ist. Wird durch Um­stände, die nicht bei TAHO GmbH liegen, die Montage verzögert oder unterbro­chen, wird der Mehraufwand zu­sätzlich verrech­net.
  • Ausdrücklich im Preis nicht in­begriffen sind: Die für Mon­tage notwendigen Bauarbeiten, Gerüste, Hebemittel, sanitäre und elek­trische Installationen, etc. Desgleichen Schalter, Schütze und Be­triebsmittel, soweit sie nicht se­rien­mässig zu den Geräten und Anla­gen gehören. Notwendige Be­triebsmittel, wie z.B. Reini­gungs­mittel und Betriebsstoffe, etc. wer­den separat verrechnet.

Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von TAHO GmbH ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwel­cher Art wie folgt zu lei­sten: 30 Tage netto ab Fakturadatum. Geht der Rechnungsbetrag erst nach 60 Tagen bei uns ein, so verrechnen wir Ihnen einen Verzugszins von 5 % ab Rechnungsdatum.
  • Für grössere Beträge ab CHF 30’000.- und Sonderanfertigungen gelten folgende Bedin­gungen: 1/3 nach Er­halt der Auftragsbestäti­gung, 1/3 bei Ver­sandbereit­schaft, 1/3 30 Tage netto ab Inbetrieb­nahme. Ande­re Zahlungs­bedin­gungen müssen schriftlich vereinbart wer­den. Ga­rantie­rück­behalte sind nicht ge­stattet. Bei Teilliefe­rungen hat die Zah­lung entsprechend dem Umfang der einzel­nen Lieferung zu er­fol­gen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, so­bald in der Schweiz Schweizer­franken zur freien Verfügung von TAHO GmbH gestellt wor­den sind.
  • Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ab­lieferung, Montage, Inbetriebset­zung oder Abnahme der Lie­fe­rung aus Gründen, die TAHO GmbH nicht zu vertreten hat, ver­zögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzu­lässig, Zahlun­gen wegen Be­an­standungen, Ansprüchen oder von TAHO GmbH nicht aner­kann­ten Ge­genforderungen des Bestellers zu kürzen oder zu­rückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu lei­sten, wenn unwesentliche Teile feh­len, aber dadurch der Gebrauch der Liefe­rung nicht verunmög­licht wird, oder wenn sich an der Liefe­rung Nacharbeiten als not­wendig erweisen.
  • Müssen dem Besteller ausnahmsweise verlängerte Zahlungsfri­sten gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung im Werk noch ausstehen, ei­nen Zins von 6 % zu ent­richten.
  • Hält der Besteller die vereinbar­ten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fäl­ligkeit an ei­nen Verzugszins von 5 % p.a. zu entrichten. Durch die Lei­stung von Ver­zugszinsen wird die Ver­pflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufge­hoben.

Eigentumsvorbehalt

  • TAHO GmbH behält sich das Ei­gentum an seiner Lieferung bis zu ih­rer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflich­tet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von TAHO GmbH erfor­derlich sind, mitzuwirken und erteilt mit Unter­zeichnung des Auf­tra­ges TAHO GmbH Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Ei­gen­tums­vorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, TAHO GmbH Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ­unverzüg­lich schriftlich mitzuteilen.

Lieferfrist

  • Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitä­ten wie Einfuhr- und Zahlungs­be­wil­ligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zah­lungen und allfällige Sicherhei­ten geleistet, sowie die we­sentli­chen techni­schen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als einge­hal­ten, wenn bei ihrem Ablauf die Lie­ferung im Werk fertigge­stellt ist.
  • Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
    a) Wenn TAHO GmbH die Angaben, die sie für die Ausführung der Be­stellung be­nö­tigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Be­steller nach­träglich abändert und damit eine Verzöge­rung der Liefe­rung verur­sacht.
    b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von TAHO GmbH liegen, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei ei­nem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind bei­spielsweise Epi­demien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebli­che Betriebsstö­run­gen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zuliefe­rung der nötigen Rohmate­rialien, Halb- oder Fer­tigwaren und be­hördlichen Massnah­men.
    c) Wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Ver­zug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbe­din­gungen nicht einhält.
  • Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer be­sonderen schriftlichen Vereinba­rung.
  • Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz der Auf­lö­sung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.
  • Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spä­te­stens 3 Monate nach dem vereinbarten Bereitschafts­termin ab­zu­ru­fen. Nach dieser Frist ist TAHO GmbH berech­tigt, die volle Zah­lung einzu­fordern und für die wei­tere Einla­gerung und even­tuelle Behe­bung von Stillstandsschäden Rech­nung zu stellen.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

  • Der Besteller hat TAHO GmbH all­fällige Mängel innerhalb von 10 Ta­gen bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so gilt die Liefe­rung als an­genommen.
  • TAHO GmbH-Geräte und Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vor­schriften und sind, sofern erforderlich, geprüft (SEV, EMPA, SVGM etc.).
  • Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lie­fe­rung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflö­sung des Ver­trags, ist ausgeschlossen.

Ansichts-, Probe-, Ausstellungs- und Konsignationslieferungen

Für Schäden, die Waren sol­cher Lieferungen erleiden, haf­tet der Kunde. TAHO GmbH behält sich jederzeit Verfügungs- und Ei­gen­tumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts an­deres vereinbart ist, in­nert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko zu retournieren. Das Material wird in jedem Fall ver­rechnet und nach Rücksendung in Originalverpackung gutgeschrieben (vgl. Artikel 17)

Lieferung/Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Liefe­rung ab TAHO GmbH auf den Besteller über, selbst wenn die Lie­fe­rung franko, cif, fob, unter ähnli­cher Klausel oder ein­schliesslich Mon­tage erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die TAHO GmbH nicht zu vertreten hat, so wird die Liefe­rung auf Rech­nung und Ge­fahr des Bestellers gelagert.

Transport und Versicherung

  • Besondere Wünsche betreffend Versand und Versiche­rung sind TAHO GmbH rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben. Der Trans­port er­folgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Be­schwerden im Zu­sammenhang mit dem Transport sind vom Be­stel­ler bei Er­halt der Lie­ferung oder der Frachtdokumente un­verzüglich an den letzten Fracht­führer zu rich­ten.
  • Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von TAHO GmbH abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Montage

  • Übernimmt TAHO GmbH auch die Montage, so finden die zum Zeit­punkt des Vertrages gültigen, Allgemeinen Montagebedin­gun­gen des VSM Anwendung.
  • Werden Pauschal-Montagen vereinbart, so beinhaltet dieser Preis nur das in der Auftragsbe­stätigung aufgeführte Material. Zu­satzlei­stungen werden separat nach Aufwand verrechnet. Siehe auch Punkt 5.4.
  • Falls TAHO GmbH Montagearbei­ten zu erbringen hat, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten alle notwendigen Vorarbei­ten wie Fer­tigstellung der Bauarbeiten, Fundamente, Zuführung von elek­trischen Anschlüssen, usw. sowie eine ausreichende Be­leuch­tung ausführen zu lassen. Er ist auch verantwortlich dafür, dass TAHO GmbH während der vorgese­henen Montagezeit freien und un­behin­derten Zugang zum Montageort hat.

Rechnung

Der Empfänger hat die Rechnung nach Erhalt sofort zu prüfen. Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

Haftung

TAHO GmbH hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haf­tung gegenüber dem Besteller für ir­gendwelche Schäden wegbe­dun­gen.

Rücknahmen

Wegen Nichtgebrauchs wer­den keine Geräte zurückgenom­men. Neue und einwandfreie Zu­behör- und Er­satzteile werden aus­nahms­weise in den drei Folgemo­naten ab Lieferung zurück­genom­men. Voraussetzungen für eine Gut­schrift sind vollständige Anga­ben des Bestellers über die Lie­ferdaten (Rechnung Nr., Po­si­tio­nen, etc.). Für retournierte Wa­ren in Originalverpackung erfolgt eine Gutschrift für ma­ximal 80 % des Verrech­nungsprei­ses (bei fal­schen Lieferun­gen 100 %). Die Gut­schrift muss minde­stens Fr. 50.- betragen. Bei Rücknahme von Alt­geräten, Anlagen und Reini­gungsmittelge­bin­den wird ein angemesse­ner Entsorgungsbeitrag erhoben.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen sind verbindlich. An­derslautende Bedingungen des Be­stellers haben nur Gültig­keit, so­weit sie von TAHO GmbH ausdrück­lich und schriftlich be­stätigt wor­den sind.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

  • Erfüllungsort und Gerichts­stand für den Besteller und für TAHO GmbH ist der Sitz der TAHO GmbH.
  • Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
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